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Unbequeme TI-Post für Thomas de Maizière

Eingereicht von redaktion am 18. Nov 2016 - 07:00 Uhr              Seitenaufrufe: 12305

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Betroffene weisen zuständigen Bundesminister auf massenhafte illegale Übergriffe durch nicht-tödliche Waffen hin. Der möchte offenbar nicht auf das dringende Bürgeranliegen reagieren.

Minden. Im Frühjahr 2016 hatten polnische TIs ihrem Verteidigungsminister brisante Fragen gestellt. Im Oktober sind ähnliche Klagen an das bundesdeutsche Ministerium des Inneren (BMI) herangetragen worden.

In einer Gemeinschaftsaktion haben sich gut 120 Betroffene mit einem Brief an Innenminister de Maizière gewendet. Sie möchten, dass der Minister dem "elektromagnetischen Terrorismus" gegen sie als unschuldige Bundesbürger/-innen ein Ende bereitet.
Die Enttäuschung folgte Wochen später: Es wird aus dem Bundesministerium nicht mal eine Antwort kommen.


Das Schreiben im Originaltext


Bundesministerium des Inneren (BMI)
Herrn Minister Dr. Thomas de Maizière
Alt-Moabit 101 D

10559 Berlin

18.10.16

Strahlenterror in der BRD / Verdacht auf Mord mit elektromagnetischen Waffen




Sehr geehrter Herr Minister,

Gegenstand des vorliegenden Schreibens ist der illegale Einsatz sogenannter nichtletaler Waffen¹ gegen die Zivilbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
Immer wieder haben sich hiervon betroffene Bürgerinnen und Bürger an das von Ihnen geleitete Innenministerium gewandt – bis heute leider vergeblich. Dies, obwohl der Einsatz dieser Waffentechnik in dem vom BMI publizierten Zweiten Gefahrenbericht aus dem Jahr 2001 seine Beschreibung findet und vor einem „vermehrten Einsatz“ in der „Zukunft“ sowie vor einer „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ durch „‚Elektromagnetischem Terrorismus‘“ ausdrücklich gewarnt wird.²

Zehn Jahre später, im Vierten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern vom 30.05.2011, ist von einer „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ durch elektromagnetische Waffen keine Rede mehr. Es wird lediglich auf „Gefahren durch den (nuklearen) Elektromagnetischen Impuls (EMP)“ Bezug genommen, der „elektronisch gestützte Maschinen und Systeme stören oder zerstören“ könne (S. 31). Eine analoge Wirkung auf die moderne Elektronik wird Hochleistungsmikrowellen zugeschrieben (ebd.).

Diese – gegenüber dem Zweiten Gefahrenbericht vom Oktober 2001 deutlich verkürzte – Darstellung ist unvollständig. Sie lässt unerwähnt, dass bestimmte Strahlenwaffen wie Mikrowellenwaffen, elekt- romagnetische Waffen und Laserwaffen nicht allein gegen Maschinen und elektronische Geräte, sondern auch und gerade als Antipersonenwaffen eingesetzt werden, wie zum Beispiel der folgende, für das Rote Kreuz verfasste Beitrag belegt:

David G. Guyatt: Some Aspects of Anti-Personnel Electromagnetic Weapons. A synopsis prepared for the International Committee of the Red Cross Symposium ‚The Medical Profession and the Effects of Weapons‘ presenting a medical and humanitarian perspective on the use of EMP weapons.

Auch die rechtswissenschaftliche Dissertation „Nichtletale Waffen im Kriegsvölkerrecht“ von Hans Wolfram Kessler weist nach, dass die genannten Strahlenwaffen als Biowaffen einsetzbar sind³, u.a. mit der Funktion von „Bioregulatoren“, die „Vitalfunktionen wie Herzschlag und Atmung“, „Körpertemperatur“, „Stimmungen“ und „Immunreaktionen“ beeinflussen können.
Schnelle Todesarten wie Herzinfarkt oder Hirnschlag, aber auch tödliche Krankheiten wie Krebs können auf diese Weise ausgelöst werden – wobei der größte ‚Vorteil‘ bzw. die größte Gefahr darin besteht, dass keine Fremdeinwirkung nachweisbar ist, so dass letale Anwendungen der betreffenden Strahlenwaffen hinter vorgeblich natürlichen Todesursachen verborgen bleiben.

„Großes Potential wird militärisch eingesetzten Neurotransmittern zugeschrieben, mit denen sich nahezu jede Form menschlicher Emotionen künstlich erzeugen lassen soll. Besonders umstritten sind Bioregulatoren, die potentiell den Geisteszustand der gesamten feindlichen Bevölkerung manipulieren könnten.“
Aber auch der „innerstaatliche Einsatz nichtletaler Waffen“ ist mit größter Sorge zu betrachten:

„Sowohl als Mittel der Kontrolle, Unterdrückung, Manipulation und Folter bieten innovative NLW völlig neue Möglichkeiten.“

Wie zahlreiche Internet-Berichte betroffener Zielpersonen (sogenannter targeted individuals) bezeugen, ist der innerstaatliche Einsatz nichtletaler Waffen bereits Realität. Die Betroffenen sind lückenloser Totalüberwachung sowie kontinuierlichem (24/7) Strahlenterror ausgesetzt und erleiden Schlafentzug, neurophysiologische Manipulationen, sexuellen Missbrauch, Schmerzen und schwere gesundheitliche Schädigungen. Zahlreiche Betroffene haben sich an örtliche Polizeidienststellen oder zuständige Justizbeamte gewandt und Anzeige erstattet.
Uns ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem die Behörden eine Ermittlung eingeleitet hätten; die von den Betroffenen nachgewiesenen Strahlenexpositionen – darunter Expositionen von Gamma-, Laser- und Radarstrahlung – wurden ignoriert.

Bereits 1999 hatte der EU-Parlamentsbeschluss B4-0551/95 vor den Folgen des missbräuchlichen Einsatzes von non lethal weapons gewarnt und das Verbot jeglicher Waffen gefordert, die auf die Manipulation des menschlichen Nervensystems abzielen. Außerdem wurde der Ansicht Ausdruck verliehen, „daß der Geheimhaltung in der militärischen Forschung entgegengewirkt und das Recht auf Offenheit und demokratische Prüfung militärischer Forschungsprojekte gestärkt werden muß“ (EU-Parlamentsbeschluss B4-0551/95, Absatz 21).

„Die Bezeichnung non lethal weapons tauchte bereits in den sechziger Jahren in damals geheimen Dokumenten der CIA auf.“⁸  Seither wurde die Geheimhaltung dieser Waffen zwar ansatzweise suspendiert, im Kern aber aufrechterhalten. „Informationen zu nicht-nuklearen EMP-Waffen [Elektromagnetischen Impuls-Waffen] sind kaum zugänglich und unterliegen in der Regel strenger Geheimhaltung“, schreibt der Rechtswissenschaftler Hans Wolfram Kessler in seiner Frankfurter Dissertation.
Im Sinne dieser Geheimhaltungs-Politik werden Zivilpersonen, die den illegalen Einsatz von non lethal weapons bezeugen, in vielen Fällen unter Psychoseverdacht gestellt bzw. einer Zwangspsychiatrisierung und Zwangsbetreuung unterzogen.

Die 121 unbescholtenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der BRD, die in der Liste der Anlage aufgeführt sind, waren bzw. sind Opfer von Terrorverbrechen durch illegalen Einsatz nicht-letaler Waffen.
Für die Lebenden besteht eine akute Gefährdung.
Für die eingetragenen Personen, die bereits ums Leben gekommen sind, besteht der dringliche Verdacht, dass sie mit Strahlenwaffen ermordet bzw. in den Suizid getrieben wurden. Die Liste ist keineswegs vollständig; nur ein Bruchteil der einschlägigen Zielpersonen ist uns namentlich bekannt.

Sehr geehrter Herr Minister, wir fordern Sie auf, persönlich Sorge für die Aufklärung dieses ungeheuerlichen „‚Elektromagnetischen Terrorismus‘“ (Zweiter Gefahrenbericht) zu tragen und die Täter mit aller Entschiedenheit ermitteln zu lassen. Es darf für derart schwere Straftaten keinen Geheimnisschutz geben! Außerdem erwarten wir konkrete Schritte gegen die beschriebene Erscheinungsform Organisierter Kriminalität.

Jedes Mal, wenn eine der noch lebenden Personen anliegender Liste unserer Befürchtung gemäß zu Tode kommen wird, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen und an Ihre Verantwortung appellieren.


In Erwartung Ihrer Antwort,
mit ausgezeichneter Hochachtung,
im Namen der Betroffenen anliegender Liste


[Dem Schreiben beigefügt wurden die Personalien von 121 Betroffenen.]


BMI wird Brief nicht beantworten

Durch einen Telefonanruf im Bundesinnenministerium am Freitag, den 11. November 2016 erfuhren die Verfasser, worauf sie ewig hätten warten können: Es wird keine Antwort auf ihren Brief vom 18. Oktober an den hochverehrten Bundesinnenminister geben.

Aus ihrer Sicht ist das als Zeichen dafür zu werten, dass das Ministerium die Wahrheit des Briefes nicht leugnen kann: Da man keine Möglichkeit sieht, sich herauszureden, zieht man es vor zu schweigen. Die Verbrechen werden also nicht nur geduldet, sondern gedeckt!


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____________________
Q u e l l e n l i n k s

¹ Zur problematischen Bezeichnung des Waffentyps vgl. Hans Wolfram Kessler: Nichtletale Waffen im Kriegsvölkerrecht. Berlin 2013, S. 22: „Waffen als nichtletal zu bezeichnen, ist [...] sehr umstritten. Der Begriff wurde sowohl als Euphemismus, als auch als Oxymoron gerügt.“

² Auf S. 39 des Zweiten Gefahrenberichts heißt es: „HPM [High Power Microwave]-Waffen können im Gegensatz zu NEMP [nuklearen Elektromagnetischen Impuls]-Waffen relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- und Erpressungszwecken eingesetzt werden. Es wird in diesem Zusammenhang bereits von ‚Elektromagnetischem Terrorismus‘ gesprochen, der zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung führen kann. Im militärischen Bereich ist die Einsatzfähigkeit ähnlicher Waffen bereits hergestellt. Beiden Kategorien von Waffen ist eine leichte Verbringbarkeit sowie eine geringe Eskalationsstufe im Konfliktfall gemeinsam, so dass die Experten in Zukunft von einem vermehrten Einsatz ausgehen“ (zit. nach Prof. Dr. med. Karl Hecht: http://www.puls-schlag.org/download/hechtgrenzwertekiint20090109.pdf (ab S. 56)).

³ Ebd., S. 117 f. Vgl. außerdem folgende Beiträge und Dokumente:
Institute of Science in Society: Bio-electromagnetic Weapons: The ultimate Weapon (Global Research 29.05.07)
Anna Maria Kellner: Widerstand ist zwecklos. Wie das Militär den Angriff auf unseren freien Willen probt (Internationale Politik und Gesellschaft 26.10.15)
Volker Bräutigam: Gegen das Volk gerüstet (Ossietzky) www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13679
US Patent 5356368A Method and Apparatus for Inducing Desired States of Consciousness. 01.03.1991.
Robert A. Monroe, Interstate Industries, Inc. US Patent 3951134 Apparatus and Method for Remotely Monitoring and Altering Brain Waves. 20.04.1976. R. G. Malech.

⁴ Hans Wolfram Kessler: Nichtletale Waffen im Kriegsvölkerrecht. Berlin 2013, S. 69.

⁵ Ebd.

Ebd., S. 190.

⁷ Zu den Zeugnissen internationaler targeted individuals vgl. u.a. folgende Links und Beiträge:
http://washingtonsblog.com/2016/03/american-public-informs-president-obamas-commission-study-bioethical-issues-ongoing-non-consensual-human-experimentation-usa-today-html
Mojmir Babacek: Psychotronic and Electromagnetic Weapons: Remote Control of the Human Nervous System (Global Research 31.01.13 / 16.03.14)
Helmut Höge: Elektromagnetische Wellen. Ein Leben mit Gehirnwäsche (taz 08.11.15)
https://de.scribd.com/doc/61126419/Strahlenterror-Deutsche-Betroffene-1-Strahlenfolter

⁸ Hans Wolfram Kessler: Nichtletale Waffen im Kriegsvölkerrecht. Berlin 2013, S. 21.

⁹Ebd., S. 116.

Anmerkungen:
FOTO: Matti Blume (wc)
 

Kommentare

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  1. Intim - wie Privatsphäre

    Grundsätzliches über natürliche lebendige NATUR : Alle Menschen , rechtschaffene harmlose Bürger/innen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, ein Recht auf eine Intim- wie Privatsphäre. Die strikte Einhaltung Menschenrechte- wie Persönlichkeitsrechte, natürliche Grundrechte sind unter allen Umständen , auch zur Wahrung der guten Sitten , zum Wohle aller Lebewesen , zum Wohl von NATUR ( Umwelt, Klima) immer erforderlich. Es gibt Sphären, ( unendlich viele ) Dimensionen, die nunmal naturgemäß gerecht unantastbar sind und bleiben , vollkommen geschützt sind , vollkommen verteidigt werden - wer auch immer sie wagt zu überschreiten , handelt somit zu seinen eigenen Ungunsten schon unverantwortlich und wird nunmal natürlich entsprechend gerecht zur Rechenschaft gezogen- ernsthaft. Wissenschaft, Wissenschaftler wissen zwar viel, aber nicht ALLES.

  2. Einer der 121 Unterzeichner

    Ich habe dort als Betroffener mitunterzeichnet, allerdings mit meinem richtigen Namen.

    Von mir ein paar Anmerkungen zum Nürnberger Kodex (Danke für die Aufklärung an Herrn Trower), wie das in Deutschland teilweise aussieht:

    https://heikostagebuch.wordpress.com/verstoesse-gegen-internationalen-vertrag/

    Gruss Heiko Pseudonym

  3. Natürliche Grenzen

    Ich habe auch unterzeichnet mit meinem Namen Claudia S.......

    .. ..

    Es geht nichts aber auch gar nicht ü.b.e.r. NATUR ! - das sollte allen klar sein.

  4. "Durch einen Telefonanruf im Bundesinnenministerium am Freitag, den 11. November 2016 erfuhren die Verfasser, worauf sie ewig hätten warten können: Es wird keine Antwort auf ihren Brief vom 18. Oktober an den hochverehrten Bundesinnenminister geben."

    Klingt etwas unrealistisch, dass dies am Telefon einfach so gesagt worden sein soll OHNE irgendeine Begründung dazu ! Ausserdem bekommt jeder eine schriftliche Antwort als Eingangsbrstätigung, dass das Schreiben angekommen ist und unter irgendeiner Nummer bearbeitet werden wird.

  5. Duldung von VgM (§ 7 VStGB) ist natürlich strafbar

    Es handelt sich meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach um Verbrechen gegen die Menschlichkeit VgM (§ 7 VStGB), die diese Sonderabteilungen: Mind-Control begehen. Diese Vorgehensweise könnte der Form eines "schmutziger Krieges" gegen die Zivilbevölkerung entsprechen. Die Verantwortlichen sind möglicherweise Teil eines "(tiefen) Staates im Staate". Diese "Todesschwadrone" können sich normalerweise nur deshalb ungestraft halten, weil eine "schwache" Zivilregierung nichts gegen aufrüstende und ggf. putschende Geheimdienste macht oder nichts dagegen machen kann.

    Diese grobschlächtigst menschenverachtenden Folter- und Tötungskommandos (stationär in Bunkeranlagen/Schutzbauten und ggf. auch "Gang-Stalker" in "konspirativen Wohnungen") breiten sich seit geraumer Zeit metastasenartig aus wie ein bösartiger Tumor im Volkskörper. Das sind Terrorzellen (in Analogie zu "T-Zellen").

    Sekunde für Sekunde werden tausende Zivilisten (ausgedehnt) Zivilisten von den rechtsextremen Terroristen in diesen Sonderabteilungen des Inlandsgeheimdienstes (systematisch) gefoltert und in vielen Fällen mit (unbedingtem) Tötungsvorsatz (dolus directus 1. Grades). Die Standardvorgehensweise ist offensichtlich das Zwingen/Nötigen dazu, Selbstmord begehen zu müssen durch endlose und pausenlose Folter und rituelle Tötungsversuche mittels extremsten Formen von Folter.

    Insgesamt sind die zwei wesentlichen Merkmale für Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt: (1) ausgedehnter und systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung und (2) mehrfache Begehung mindestens unmenschlicher Handlungen (ggf. zum Betreiben einer bestimmten Politik oder zur Erleichterung der Ausführung eines bestimmten politischen Planes) - durch in diesem Fall mehrere unmittelbare Täter/innen, die diese Gräueltaten zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Orten aus begehen. Dabei fügen sich diese Einzeltaten der unmittelbaren Täter/innen und der Todesschwadrone allesamt in den Begehungskontext von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Natürlich will niemand für diese grässlichen Gräueltaten der Folter- und Tötungskommandos die Verantwortung übernehme; eine Aufklärung dieser Vorkommnisse könnte hoch kompliziert sein (naja: die Geschichte ist ein offener historischer Prozess).

    Die Duldung solcher Überwachungs- und Repressionsmethoden durch Vorgesetzte ist geächtet und wird bestraft, selbst dann, wenn eine "fahrlässige Nichtkenntnis" dieser Angriffe vorliegt: die Kenntnis dieser Mind-Control-Überwachungen könnte kraft "Organisationsherrschaft" gesetzlich vermutet werden.

    Die Duldung ist selbst dann strafvar, wenn es sich um "fahrlässige Verbrechen durch vorsätzliches Unterlassen" handelt. Auch die Verweigerung von Auskünften über den Verbleib oder das Schicksal von Opfern ist nicht rechtens, sondern es kommt ggf. eine Tatbeteiligung durch "Duldung" hinzu.

    Die Geheimdienste wollen wohl parasitär so eine Art Überwachungsstaat errichten: wie im "totalitären Staat" "Überwachung von der Wiege (Geburt) bis zur Bahre (Tod)"; mit dem Ziel einer "vollständigen Erfassung der Staatsbürger" zur "Bevölkerungskontrolle". Bloß: dies ist völlig konträr zu demokratischen Grundsätzen unserer Verfassung. Im direkten (Zwangs-)Kontakt zu den unmittelbaren Täter/innen dieses staatlich organisierten und durch den Verfassungsschutz institutionalisierten Terrors wird behauptet, dass die Täter/innen Hochverrat vorhaben (und Ähnliches). Jedenfalls muss gegenüber diesen dekadenten und degenerierten Abteilungen ermittelt werden! Ich sehe meine Möglichkeiten, den Rechtsweg zu bestreiten "substantiell erschwert" - von Amts wegen allerdings wäre das Einleiten von Ermittlungen absolut zumutbar. Das sind ja keine Kollegen vom Inlandsgeheimdienst, sondern anarchistische Mitarbeiter/innen (wie freiberuflich tätige V-Leute, die im Zweifelsfall leicht abzuservieren sind). Was meinen Sie?

  6. Thomas de Maizière

    Thomas de Maizière darf dazu nichts sagen und zwar aus dem Grund weil Herr Thomas de Maizière unter-anderem selber der Auftraggeber ist mit der Technik für Videoüberwachung von Öffentlich-plätzen bei der Justiz (JVA) wird das Product SKA ( Sicherheit Kontrollanlage) genant und wird auch zur Grenzsicherung benutzt ,selber um Maut praller zu Identifizieren wird das Product eingesetzt, Die Produkte sind von 2009-2013 In Europa Getestet worden unter dem Namen INDECT. Ich gebe hier mal an allen Betroffene ein Tipp Achtet mal wenn ihr Probleme habt,auf Kameras in den Umgebung Spricht die Seite wo ihr etwas merkt.Dieses System ist so aufgebaut das alle Europäischer Bürger Markiert werden ob in der JVA ,Bus und Bahn aber auch bei einer fahrt ins Ausland an der Grenze durch Sicherheit Kameras.

  7. Hilfeleistung

    Es besteht aber ein großer Unterschied zwischen keine (Ab)Hilfe leisten zu wollen und keine (Ab)Hilfe leisten zu können,,,,,,,,

    Gottseidank ist die Natur, die damit was sie da tun (lassen), befürworten ewig unendlich vielmal mehr stärker, mächtiger als sie, diese korrupten verlogenen heuchlerischen Leute samt ihren naturverächtlichen klimafeindlichen menschenverächtlichen mehr als 40 Waffen- Kanonensystemen ,

  8. Rechtswege

    Ich habe mich vor wenigen Tagen an einer Sammelklage an die ... UN / Bereich Menschenrechte beteiligt.

    Ich möchte hiermit die Anregung geben diesen Bericht an den seinerzeitigen Minister Herrn de Maziere geschrieben , an die gleiche Organisation , die UN weiter zu leiten.

  9. Ansprechperson

    Sollten Sie diesen gemachten Vorschlag einleiten wollen, dann lassen Sie mich dies bitte wissen, das ich Ihnen die Kontaktperson nennen kann.

  10. Bonnerin sucht Gleichgesinnte für WG

    Komme aus Bonn und suche gleichgesinnte zum Austausch oder WG Gründung für Tills.monablume05@gmail.com

  11. Erneuter Umzug

    Werde von einer Frau (98) die über mir wohnt so sehr gefoltert, dass ich mal wieder umziehen muss. Es grenzt schon an Mord da sie mit Sicherheit senil ist. Meine Möbel werde ich in einen Container geben doch für meine Kleidung brauche ich einen Raum in einer Wohnung. Wer hat dafür Platz bis ich eine Wohnung gefunden habe? Bitte um Anruf Tel. 01639470260

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